AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Geltungsbereich Diese Bedingungen sind Bestandteil aller Angebote, Auftragsbestätigungen und aller Verträge über Warenlieferungen unserer Firma im Verkehr mit Kaufleuten und den ihnen Gleichgestellten gem. § 24 Ziff. 1 und 2 HGB. Sie finden, soweit nicht anders vereinbart, auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung Anwendung.
II. Vertragsschluss Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes nach Eingang der vereinbarten Anzahlung schriftlich bestätigt hat oder der Kaufgegenstand ausgehändigt ist. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich nach Klärung der Lieferbarkeit schriftlich mitzuteilen. Vereinbarungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
III. Preise Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich rein netto ohne Skonto und sonstige Nachlässe zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Vereinbarte Nebenleistungen wie Anlieferung u.a. werden gesondert berechnet. Preisänderungen sind nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 - vier - Monate liegen und wenn der Kaufgegenstand nicht zum vereinbarten Termin abgenommen wird. In diesen Fällen gilt der am Tag der Lieferung gültige Preis des Verkäufers. Bei Lieferung innerhalb von 4 - vier - Monate gilt in jedem Falle der am Tag des Vertragsabschlusses gültige Preis. Änderungen des Umsatzsteuersatzes berechtigen beide Teile zur entsprechenden Preisanpassung. Ist der Käufer eine jur. Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, so gilt in jedem Fall der am Tag der Lieferung gültige Preis des Verkäufers.
IV. Zahlungsbedingungen Der Kaufpreis/Restkaufpreis ist- soweit nicht anders vereinbart - bei Übergabe des Kaufgegenstandes (spätestens jedoch 3 Werktage nach Zugang der Fertigstellungsanzeige) zur Zahlung fällig. Der Preis für Nebenleistungen wie Anlieferung u.a. ist im Voraus fällig. Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung fällig, wenn
a) der Käufer, der als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen ist, mindestens mit einer Rate 14 Tage in Rückstand kommt, er seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren beantragt ist
b) der Käufer, der nicht als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen ist, mindestens mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Rückstand kommt und der rückständige Betrag mindestens 1/10 des Kaufpreises beträgt.
Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüche aus dem Kaufvertrag beruht. Kommt der Käufer mit Zahlungen in Verzug, so kann der Verkäufer unbeschadet der sich aus Abschnitt VII ergebenden Rechte nach Setzung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Verzugszinsen werden mit 12 % p.a. berechnet, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist.
V. Lieferung und Verzug
Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich.
a) Wird ein verbindlich vereinbarter Termin überschritten, gerät der Verkäufer sofort mit der Überschreitung in Verzug. Neben der Lieferung der Kaufsache kann der Käufer einen Verzugsschaden jedoch nur dann geltend machen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Käufer kann im Falle eines Verzugs dem Verkäufer auch schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder bei Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ein Anspruch auf Lieferung besteht in diesem Fall nicht.
b) Wird ein unverbindlich vereinbarter Termin überschritten, kann der Käufer 6 Wochen nach Überschreitung dieses Termins den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Aufforderung treten die in Ziff. 1 a bezeichneten Verzugsfolgen ein.
Lieferverzug mit den dargelegten Rechtsfolgen tritt nicht ein, wenn der Verkäufer die Lieferung infolge höherer Gewalt oder anderer unvorhergesehener Hindernisse wie z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen nicht rechtzeitig erbringen kann. Der Verkäufer ist berechtigt, entsprechend später zu liefern oder bei erheblichen Verzögerungen vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Käufer deswegen ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht. Dies gilt auch dann, wenn sich der Verkäufer bereits in Verzug befindet. Bei einer für den Käufer unzumutbaren Leistungsverzögerung ist auch dieser unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen zum Rücktritt berechtigt. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen oder auch zur vorzeitigen Lieferung berechtigt. Die Versendung des Kaufgegenstandes erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Eine Transportversicherung wird vom Verkäufer nur auf ausdrückliche Anweisung und auf Kosten des Käufers abgeschlossen.
VI. Abnahme
Der Käufer hat das Recht, innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Fertigstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen, und die Pflicht, innerhalb dieser Frist den Kaufgegenstand abzunehmen. Weist der angebotene Kaufgegenstand erhebliche Mängel auf, die nach Rüge entsprechend Ziffer 1 nicht innerhalb von 10 Tagen vollständig beseitigt werden, kann der Käufer die Abnahme ablehnen. Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang der Fertigstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig in Verzug, so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, beträgt dieser 25 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Macht der Verkäufer von den Rechten gem. Ziffern 3 und 4 keinen Gebrauch, kann er über den Kaufgegenstand frei verfügen und an dessen Stelle binnen angemessener Frist einen gleichartigen Kaufgegenstand zu den Vertragsbedingungen liefern.